Wie man den Teufel mit dem Belzebub austreibt
In und um die größeren Ausschreibungen des laufenden Jahres (Justiz NRW, Justiz Hessen, Universitätsklinikum Heidelberg) wird immer wieder thematisiert, ob die anzubietende digitale Diktiertechnik mit vorhandenem analogem Equipment kompatibel sei. Gemeint ist damit vor allem, ob vorhandene Kopfhörer und Fußschalter nachgenutzt werden könnten, wenn die mit digitalen Diktiergeräten erzeugten Aufnahmen an einem Rechner zur Transkription wiedergegeben werden.… Weiterlesen...